Reitverein Köllerbach e.V.
Anlagenbenutzungsvertrag
Reitverein Köllerbach e.V. • Stollenweg 8• 66346 Püttlingen (Köllerbach
Zwischen Reitverein Köllerbach e.V. und
Herrn/ Frau _____________________________________________
Straße _____________________________________________
PLZ/ Wohnort _____________________________________________
Geb.-Datum _____________________________________________
Tierarzt _____________________________________________
Hufschmied _____________________________________________
Telefon _____________________________________________
Handy _____________________________________________
Email _____________________________________________ wird Folgendes vereinbart:
1. Gemäß Beschluss des Vorstandes vom ________wird ab dem ______ der oben genannten Person, sowie deren Vertretern, die Benutzung der Reithalle und der beiden Außenplätze des Vereins mit jeweils _____ eigenen oder fremden Pferd(en), das/die nicht Pensionspferd(e) des Reitvereins Köllerbach e.V. sind, als Dressur- und Springausbildungsstätte widerruflich gestattet.
2. Die Anlage kann täglich in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden. Davon ausgenommen sind: festgesetzte Schulstunden, Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen des Vereins.
3. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt € 20,00 ( 1 Pferd); € 30,00 (2 Pferde). Sie ist bis zum 05. des Monats im voraus zu zahlen auf: Konto Nr. 28 721 496, Sparkasse Saarbrücken, BLZ 590 501 01, BIC: SAKSDE55XXX, IBAN: DE61 5905 0101 0028 7214 96
4. Die bestehende Betriebs- und Reitordnung (s. Schaukasten) ist Bestandteil dieses Vertrages. Der/ die Anlagenbenutzer(in) ist zur schonenden Behandlung aller ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen verpflichtet. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.
5. Für mögliche Schäden, die dem/der Benutzer(in) oder der/dem Pferd(en) durch die Benutzung der Anlage entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung.
6. Bei Abschluss des Benutzungsvertrages ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung durch den Eigentümer vorzulegen. Der Eigentümer des/der Pferde hat diese für die Dauer des Vertrages zu gewährleisten.
7. Zum Vertragsbeginn hat der/die Anlagenbenutzer(in) eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass das/ die Pferd(e) frei von ansteckenden Krankheiten sind/ist. Die Vereinsführung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt einen solchen Nachweis verlangen. Die Kosten einer evtl. tierärztlichen Untersuchung gehen zu Lasten des/der Anlagenbenutzer(in).
8. Der Benutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist von beiden Parteien spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats schriftlich kündbar.
Köllerbach, den _____________ 1. Vorsitzende ______________________ Anlagenbenutzer _____________________
Montag - Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr
reitverein-koellerbach@gmx.de
Stollenweg 8
66346 Püttlingen
OT Köllerbach