Reitverein Köllerbach e.V.

Anlagenbenutzungsvertrag

Reitverein Köllerbach e.V. • Stollenweg 8• 66346 Püttlingen (Köllerbach

Zwischen Reitverein Köllerbach e.V. und

Herrn/ Frau _____________________________________________

Straße _____________________________________________

PLZ/ Wohnort _____________________________________________

Geb.-Datum _____________________________________________

Tierarzt _____________________________________________

Hufschmied _____________________________________________

Telefon _____________________________________________

Handy _____________________________________________

Email _____________________________________________ wird Folgendes vereinbart:

 

1. Gemäß Beschluss des Vorstandes vom ________wird ab dem ______ der oben genannten Person, sowie deren Vertretern, die Benutzung der Reithalle und der beiden Außenplätze des Vereins mit jeweils _____ eigenen oder fremden Pferd(en), das/die nicht Pensionspferd(e) des Reitvereins Köllerbach e.V. sind, als Dressur- und Springausbildungsstätte widerruflich gestattet.

 

2. Die Anlage kann täglich in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden. Davon ausgenommen sind: festgesetzte Schulstunden, Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen des Vereins.

 

3. Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt € 20,00 ( 1 Pferd); € 30,00 (2 Pferde). Sie ist bis zum 05. des Monats im voraus zu zahlen auf: Konto Nr. 28 721 496, Sparkasse Saarbrücken, BLZ 590 501 01, BIC: SAKSDE55XXX, IBAN: DE61 5905 0101 0028 7214 96

 

4. Die bestehende Betriebs- und Reitordnung (s. Schaukasten) ist Bestandteil dieses Vertrages. Der/ die Anlagenbenutzer(in) ist zur schonenden Behandlung aller ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen verpflichtet. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.

 

5. Für mögliche Schäden, die dem/der Benutzer(in) oder der/dem Pferd(en) durch die Benutzung der Anlage entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung.

 

6. Bei Abschluss des Benutzungsvertrages ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung durch den Eigentümer vorzulegen. Der Eigentümer des/der Pferde hat diese für die Dauer des Vertrages zu gewährleisten.

7. Zum Vertragsbeginn hat der/die Anlagenbenutzer(in) eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass das/ die Pferd(e) frei von ansteckenden Krankheiten sind/ist. Die Vereinsführung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt einen solchen Nachweis verlangen. Die Kosten einer evtl. tierärztlichen Untersuchung gehen zu Lasten des/der Anlagenbenutzer(in).

 

8. Der Benutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist von beiden Parteien spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats schriftlich kündbar.

 

Köllerbach, den _____________ 1. Vorsitzende ______________________ Anlagenbenutzer _____________________