Pferde dürfen erst in bzw. aus der Reitbahn geführt werden, wenn nach dem Ruf „Tür frei" die Antwort „Tür ist frei" gegeben wird. Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte des Zirkels. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbei geritten. Im Schritt ist der Hufschlag freizuhalten. Übungen aus dem Stand dürfen nicht auf dem Hufschlag erfolgen. Ausnahme : Reitunterricht Wird auf 2 Hufschlägen geritten, hat der Reiter auf der " linken Hand" Vorrecht. Dies gilt auch für Reiter, die auf dem Zirkel reiten. Bahnfiguren, wie z.B. Volte, Renvers, Travers etc. dürfen von anderen Reitern nicht durchritten werden. Sind mehrere Pferde in der Bahn ist Renngalopp nicht erlaubt. Sind mehr als 3 Reiter in der Bahn ist Longieren nicht erlaubt. Longieren ist nur auf dem Zirkel gestattet, hierbei sind ruhige Kommandos zu geben, damit andere Reiter nicht gestört werden. 2 Pferde gleichzeitig zu longieren ist nur bei völlig freier Halle gestattet. Pferde, die vom Longierenden nicht beherrscht werden, dürfen nur bei völlig freier Halle longiert werden. Wenn mehrere Pferde in der Halle sind darf nur mit Trense oder Kappzaum longiert werden. Das Führen von Pferden in der Bahn während andere reiten ist nur mit Trense bzw. Kappzaum erlaubt. Während des Reitunterrichtes darf die Bahn nur mit Genehmigung des Übungsleiters betreten bzw. verlassen werden. Privatreiter, die während des Reitunterrichtes die Bahn benutzen wollen, bedürfen dazu der Genehmigung des Übungsleiters. Reiter, welche die Reitanlage frei benutzen wollen, müssen Mitglied des Vereines sein. Alle Reiter, die am Reiterunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, Reitkappen zu tragen. Für Pferde, die auf der Reitanlage bewegt werden und nicht im Vereinsstall eingestellt sind, muss ein Benutzervertrag geschlossen werden. Pferde, welche die Reitanlage benutzen sind gegen Haftpflichtschäden zu versichern.

Springen in der Halle und auf dem Dressurplatz ist während des Reitunterrichtes nur auf Anordnung des Übungsleiters, ansonsten nur mit Einverständnis aller weiteren anwesenden Reiter zulässig. Während des Springens ist das Dressurreiten und Longieren auf dem Springplatz untersagt. Umgeworfene und veränderte Hindernisse sind nach dem Springen wieder vollständig aufzubauen bzw. umzubauen. Es ist darauf zu achten, dass die Stangen wieder auf die Ständer gelegt werden und dass keine Stangen "festgesetzt" werden. Sofern in der Halle und auf dem Dressurplatz Hindernisse aufgestellt werden, sind diese nach Beendigung der Übung unverzüglich und vollständig zu entfernen. Zuschauer haben im Hallenvorraum und im Bereich der Halle Ruhe zu halten, damit der Reitbetrieb nicht gestört wird. Unbefugten ist das Betreten der Sattel- und Futterkammer, Futterlager und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet. Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist grundsätzlich verboten. Vor jedem Ausritt ins Gelände haben sich vor allem Einzelreiter mit Uhrzeit und voraussichtlichem Ziel in das Reitbucheinzutragen. Dieses hängt in der Sattelkammer. Bemerkenswerte Vorfälle ( Unfälle, Schadenssachen etc. ) sind unverzüglich der Vereinsführung zu melden

 

Der Vorstand Stand Januar 2013